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Schulungen für Örtliche Personalräte 

März 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der VBE Rheinland-Pfalz bietet fortlaufend Schulungsveranstaltungen zu wechselnden Themen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) und weiteren Grundlagen der Personalratsarbeit an. Er will damit die Örtlichen Personalräte unterstützen, ihre wichtigen Beteiligungsaufgaben sachkundig und unabhängig wahrnehmen zu können. Nur informierte Personalräte können kompetent ihre Aufgaben erfüllen.


Im 1. Halbjahr 2024 bieten wir rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz folgende Themen
an:

  • Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
  • Gefährdungsanzeige/Überlastungsanzeige
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Schwerbehinderung und Gleichstellung
  • Aufgaben der Schulleitung, des Örtlichen Personalrats und der Sicherheitsbeauftragten

Wenn Schule funktionieren soll, bedarf es gesunder Lehrkräfte und entsprechender Rahmenbedingungen, die zur Gesunderhaltung beitragen. Schulische Arbeitsbedingungen variieren stark. Personalversorgung, Zustand der Räumlichkeiten, Ausstattung, Zusammensetzung des Schülerklientels, Klassengrößen, Lärmbelastung, Unterrichtsstörungen u.v.m. sind Faktoren, die die Lehrergesundheit beeinflussen. Eine immer stärker bemerkbare Entgrenzung der Arbeitszeit verstärkt den Konflikt, eine gesunde Life-Wort-Balance zu finden. Ein wichtiger Faktor für Lehrergesundheit hängt auch von der Kommunikationskultur im Kollegium bzw. zwischen Kollegium und Schulleitung ab. Der Führungskompetenz der Schulleitung kommt hier eine bedeutende Rolle zu, ob sich Lehrkräfte am Arbeitsplatz wohl fühlen oder psychischem Stress
ausgesetzt sind.

Wir wollen Ihnen Informationen über rechtlichen Grundlagen an die Hand geben und Handlungsmöglichkeiten für den ÖPR aufzeigen. Als roten Faden finden Sie bei allen unseren Schulungsveranstaltungen die Möglichkeit, auch Ihre ganz individuellen Fragen aus dem schulischen Alltag zu stellen und beantwortet zu bekommen. Zu dieser Schulungsrunde im ersten Halbjahr 2024 laden wir alle Örtlichen Personalräte recht herzlich ein.

Anmelden können Sie sich über die VBE-Länder-Akademie.

Termine

Datum

Uhrzeit

 Ort

Dienstag

12.03.2024

09.00-16.30 Uhr

Forum Vinzenz Pallotti

Pallottistraße 3

56179 Vallendar

Dienstag

12.03.2024

09.00-16.30 Uhr

Pfalzakademie

Franz-Hartmann-Straße 9

67466 Lambrecht

Mittwoch

13.03.2024

09.00-16.30 Uhr

Eurpäische Sportakademie

Herzogenbuscher Str. 56

54292 Trier

Donnerstag

14.03.2024

09.00-16.30 Uhr

Erbacher Hof

Grebenstraße 24-26

55116  Mainz

Dienstag

19.03.2024

10.00-16.30 Uhr

 Digitale Schulung per Zoom

Donnerstag

21.03.2024

10.00-16.30 Uhr

 Digitale Schulung per Zoom

Hinweise zur Anmeldung

Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen könnten.

Bitte melden Sie sich umgehend zum gewünschten Termin über die VBE-Länder-Akademie an. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung sowie den Freistellungsantrag per Mail. Wenn Sie an einer digitalen Schulung teilnehmen, erhalten Sie auch die Schulungsunterlagen per Mail.

• Senden Sie den Antrag anschließend vollständig ausgefüllt im Original an den VBE Rheinland-Pfalz (nicht an die ADD in Trier): VBE Rheinland-Pfalz, Landesgeschäftsstelle, Postfach 4207, 55032 Mainz.

Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 41 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortbildungsverpflichtungen von Personalräten. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage als Lehrkraft für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.


Noch Fragen? – Wir antworten!

Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.

Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine
Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so an die ADD weitergegeben werden.

VBE Vernetzt

Recht für Lehrer
 
Verband Bildung und Erziehung
Landesverband Rheinland-Pfalz
Dafür kämpfen wir. Mit Euch.
VBE – Bildung mit Biss.