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Schulungen für Örtliche Personalräte 

Oktober 2023

Kurz und knapp vorab - für Sie zum Download:

Freistellungsantrag

Informationen zum Datenschutz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der VBE Rheinland-Pfalz bietet fortlaufend Schulungsveranstaltungen zu wechselnden Themen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) und weiteren Grundlagen der Personalratsarbeit an. Er will damit die Örtlichen Personalräte an den Schulen unterstützen, ihre wichtigen Beteiligungsaufgaben sachkundig und unabhängig wahrnehmen zu können. Nur kompetente Personalräte sind auch gute Personalräte.

Im zweiten Halbjahr 2023 bietet der VBE Rheinland-Pfalz folgende Themen an:

  • Klassenfahrten: Gut geplant – sicher vorbereitet!
  • Verabreichung von Medikamenten – Grundlagen und Grenzen
  • Mehrarbeit – rechtliche Grundlagen


Unser VBE-Rechtsberatungsteam wird häufig mit Fragen im Kontext von Klassenfahrten/Schulwanderungen zu Rate gezogen. Meist aber erst, wenn die Klassenfahrt bereits vorbei ist und ggf. entstandene Probleme aufzuarbeiten sind. Daher möchten wir dieses Thema gerne näher beleuchten und Ihnen als ÖPR vielfältige Informationen und Hinweise an die Hand geben.

Ein zweiter Schwerpunkt befasst sich mit dem Themenkomplex der Verabreichung von Medikamenten. Was muss ich tun? Was kann ich ablehnen? Immer häufiger werden Lehrerinnen und Lehrer mit solchen Situationen konfrontiert. Um als Örtlicher Personalrat kompetent beraten zu können, ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen zu befassen.

Das Thema Mehrarbeit ist (leider) ein Dauerbrenner und gibt häufig Anlass zu Fragen und Konflikten. Wir möchten anhand der Verordnungslage die Thematik beleuchten und Ihnen Unterstützung für Situationen im schulischen Alltag bieten, bei denen Sie als ÖPR im Rahmen der Beteiligungsrechte von Wächteramt bis Mitbestimmung gefragt sind.

Als roten Faden finden Sie bei allen unseren Schulungsveranstaltungen die Möglichkeit, auch Ihre ganz individuellen Fragen aus dem schulischen Alltag zu stellen und beantwortet zu bekommen.

Zu dieser Schulungsrunde im zweiten Halbjahr 2023 laden wir alle Örtlichen Personalräte recht herzlich ein.

Anmelden können Sie sich über die VBE-Länder-Akademie.

Termine

Datum

Uhrzeit

 Ort

Mittwoch

04.10.2023

09.00-15.30 Uhr

Digitale Schulung per Zoom

Donnerstag

05.10.2023

09.00-16.30 Uhr

Forum Vinzenz Pallotti

Pallottistraße 3

56179 Vallendar

Donnerstag

05.10.2023

09.00-16.30 Uhr

Eurpäische Sportakademie

Herzogenbuscher Str. 56

54292 Trier

Montag

09.10.2023

09.00-16.30 Uhr

Erbacher Hof

Grebenstraße 24-26

55116  Mainz

Dienstag

10.10.2023

09.00-16.30 Uhr

Congress Center Ramstein

Am Neuen Markt 4

66877 Ramstein-Miesenbach

Mittwoch

10.10.2023

09.00-15.30 Uhr

 Digitale Schulung per Zoom

Donnerstag

12.10.2023

09.00-15.30 Uhr

 Digitale Schulung per Zoom

Hinweise zur Anmeldung

Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen könnten.

Bitte melden Sie sich umgehend zum gewünschten Termin über die VBE-Länder-Akademie an. Tragen Sie das Datum der Schulungsveranstaltung ein, an der Sie teilnehmen wollen, und ergänzen Sie die weiteren erforderlichen Angaben.

• Senden Sie den Antrag anschließend vollständig ausgefüllt im Original an den VBE Rheinland-Pfalz (nicht an die ADD in Trier): VBE Rheinland-Pfalz, Landesgeschäftsstelle, Postfach 4207, 55032 Mainz.

• Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Für die digitalen Schulungstermine erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung die entsprechenden Zugangsdaten. Tragen Sie dafür bitte gut leserlich Ihre E-Mail-Adresse im Freistellungsantrag ein.

Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 41 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortbildungsverpflichtungen von Personalräten. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage als Lehrkraft für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.


Noch Fragen? – Wir antworten!

Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.

Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder E-Mail möglich?
Nein, in der Regel nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind brieflich per Post einzusenden.

Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr) in der VBE-Landesgeschäftsstelle unter 0 61 31 61 64 22. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per E-Mail, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private E-Mail-Adresse angegeben haben.

Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine
Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so an die ADD weitergegeben werden.

VBE Vernetzt

Recht für Lehrer
 
Verband Bildung und Erziehung
Landesverband Rheinland-Pfalz
Dafür kämpfen wir. Mit Euch.
VBE – Bildung mit Biss.