Für Pädagogische Fachkräfte errechnet sich deren Arbeitszeit und somit auch deren Freistellung, wenn diese in den Personalrat gewählt werden, anders als bei Lehrkräften.
Für diese Zielgruppe stellen wir eine gesonderte Berechnungstabelle (Excel) zur Verfügung. Damit können Sie sowohl Ihren Beschäftigungsumfang als auch Ihre anteilige Freistellung berechnen.
Dabei kann sogar eine individuelle Umsetzung in der Schule berücksichtigt werden.
Und sollte es bei der Durchsetzung Ihres Freistellungsanspruchs doch einmal Schwierigkeiten geben, so werden Sie von den VBE Bezirks- und Hauptpersonalräten engagiert und „mit Biss“ unterstützt.